Satzung

Heimat- und Geschichtsverein „Goldene Aue" e. V.

— Satzung —

Präambel

Auf der Mitgliederversammlung des Heimat- und Geschichtsvereins „Goldene Aue“ e.V. am 14.01.2017 wurde beschlossen, die Satzung vom 24.11.1990 wie folgt anzupassen.

 

§ 1 Name

1. Der Verein führt den Namen Heimat- und Geschichtsverein „Goldene Aue“ e.V.

2. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Stendal – Zentrales Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt unter der Geschäftsnummer VR-Nr. 47215 eingetragen.

§ 2 Sitz

Der Verein hat seinen Sitz in 06536 Südharz OT Bennungen, Steingasse 80.

 

§ 3 Zweck und Steuerbegünstigung

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung § 52. Zweck des Vereins ist, die Heimatgeschichte der Goldenen Aue und ihrer angrenzenden Region, insbesondere des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz, zu erforschen und zu fördern, ebenso die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege dieser Regionen.

2. Der Zweck des Vereins wird verwirklicht insbesondere, durch die Vermittlung des Sinns für Heimatgeschichte und Denkmalpflege an einen breiten Bevölkerungskreis. Die Vermittlung erfolgt an alle Interessierten auf Tagungen und öffentlichen Veranstaltungen mit Vorträgen und Wanderungen, bei denen eine Übersicht aus historischer Forschung und Bodendenkmalpflege angeboten wird.

3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 

4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.  

5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. 

6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

7. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.

§ 4 Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.

2. Es ist ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.

3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

4. Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand gegenüber zu erklären. Er wird zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Austritt erklärt wird, wirksam.

5. Über einen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Auszuschließenden ist vor der Beschlussfassung eine Anhörung zu gewähren. 

§ 5 Ehrenmitgliedschaft

1. Natürlichen Personen, die sich um die Arbeit des Heimat- und Geschichtsvereins „Goldene Aue“ e.V. und den Denkmalschutz verdient gemacht haben, kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

2. Ehrenmitglieder können der Mitgliederversammlung vom Vorstand vorgeschlagen werden. Sie müssen von der Mitgliederversammlung bestätigt werden.

§ 6 Beiträge

1. Es werden Geldbeiträge als regelmäßige Jahresbeiträge erhoben.

2. Über Höhe und Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.

3. Ist ein Mitglied länger als zwei Jahre mit der Zahlung von Beiträgen im Rückstand, endet seine Mitgliedschaft automatisch.

4. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. 

§ 7 Organe

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens einmal jährlich. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Die Einberufung der Versammlung muss die Gegenstände der Beschlussfassung (Tagesordnung) bezeichnen. Die Einberufung erfolgt schriftlich an die zuletzt mitgeteilte Anschrift. Ist eine E-Mail-Adresse des Mitgliedes mitgeteilt, kann die Einladung dieses Mitgliedes auch an die zuletzt benannte E-Mail-Adresse erfolgen, wenn es nichts anderes schriftlich gegenüber dem Verein bestimmt hat.

2. Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist stets beschlussfähig.

3. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit über:

a) ergänzende Vorschläge zur Tagesordnung,

b) den Bericht zum abgelaufenen Geschäftsjahr,

c) den Kassenbericht,

d) die Entlastung des Vorstandes,

e) Wahl und Abberufung des Vorstandes (einschließlich Nachfolgekandidaten),

f) Festsetzung von Höhe und Fälligkeit des Beitrages,

g) die Wahl der Kassenprüfer,

h) die Berufung gegen einen Ausschließungsantrag des Vorstandes,

i) die Ernennung von Ehrenmitgliedern.

4. Die Versammlung wird, soweit nichts abweichend beschlossen wird, von einem Mitglied des Vorstandes geleitet.

5. Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen offen. Blockwahlen sind zulässig. Die Mitgliederversammlung kann abweichende Verfahren beschließen.

6. Beschlüsse und Wahlen sind zu protokollieren. Das Protokoll hat Ort, Datum, Tagesordnung und das Ergebnis der Abstimmungen/Wahlen zu enthalten und ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben. 

7. Soweit keine anderen Mehrheiten gesetzlich oder in dieser Satzung vorgeschrieben sind, genügt für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimme.

8. Vollmachten oder Stimmboten sind nicht zugelassen. 

§ 9 Vorstand

1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 3 bis 5 Personen.

2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

3. Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von 4 Jahren bestellt. Sie bleiben jedoch auch darüber hinaus bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.

§ 10 Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat die Pflicht, sich an die erlassene Vereinsordnung zu halten.

§ 11 Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins an den Förderverein für das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz „Zukunft im Südharz“ e. V. in 06536 Südharz, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 12 Inkrafttreten

Die vorstehende Neufassung der Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.01.2017 beschlossen und trat damit in Kraft.

 


 

In der Jahreshauptversammlung am 2. März 2002 wurde der Mitgliedsbeitrag, es ist ein Jahresbeitrag, von 12 Euro beschlossen. Dieser Beitrag ist während der Jahresversammlung zu bezahlen oder auf das Konto des Heimat- und Geschichtsvereins „Goldene Aue“ e.V. bei der Sparkasse Mansfeld-Südharz

Konto Nr.: 310130840 BLZ: 80055008 bei der Sparkasse Mansfeld-Südharz.

IBAN: DE80 8005 5008 0310 1308 40

 zu überweisen.

Die Homepage des Vereins:

http://www.goldeneaue.net

Anhänge:
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