Mühlendatenbank erweitert

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Um 18 Mühlen sowie um 132 Müller und Mühlenburschen haben wir im Dezember 2018 die „Mühlendatenbank" respektive die Datenbank „Müller & Mühlenburschen" auf der Homepage vom „Heimat und Geschichtsverein Goldene Aue e. V." erweitert. Diese Erweiterungen wurden folgenden Orten zugeordnet: Allstedt, Edersleben, Hackpfüffel, Lodersleben, Oberröblingen, Riestedt, Vatterode, Voigtstedt und Wippra.
In diesem Kontext soll die Rohrbacher Mühle – auch Klostermühle genannt – näher betrachtet werden. Diese Mühle befand sich etwa 1,5 km westlich der Ortslage Oberröblingen am Mühlgraben und wurde wie der nahe dieses Mühlgrabens gelegene Röblinger Mühlgraben mittels der die Helme regulierende Wehrspitze bei Rohrbach mit Helmewasser versorgt. Zunächst mit zwei Mahlgängen ausgestattet, wurde die Mühle im 19. Jahrhundert um einen Mahlgang erweitert.
Bis 1539 dem Kloster Rohrbach gehörend, wurden im Zuge der Reformation Kloster und Mühle nun Kammergut der Herzöge, später der Kurfürsten von Sachsen. 1589 kauften die als Ratsherren Oberröblingens genannten Lorenz Hochhelm (Schultheiß), Joachim Hartmann und Ulrich Tettenborn die Rohrbacher Mühle. Ob die genannten Herren die Mühle als Grundbesitzer oder als Erbpächter erworben hatten, geht aus den mir vorliegenden Akten nicht hervor. Vermutlich war die Mühle bereits 1558 vom Kurfürsten veräußert worden, da in diesem Jahr Paul Appelmann die Klosterschäferei mit 106 Acker-Wiesen für 4200 Florentiner erworben hatte. Wohl in diesem Zeitkontext wird das Klostergut geteilt worden sein. Deutlich wird diese Teilung 1734, als Johann Konrad Stief zum einen Besitzer des Klosters Rohrbach, zum anderen Erbpächter der Klostermühle war. Die Erbpacht – als Form des Grundbesitzes – blieb auch 1738 bestehen, als die Gemeinde Oberröblingen mit geliehenem Geld die Klostermühle kaufte und somit Grundeigentümer dieser Mühle wurde. Erbpächter in diesem Jahr wie in den folgenden Jahren waren die jeweiligen Müller der Mühle. Nach dem Handelsbuch des Amtes Sangerhausen Band 18 zahlte der Erbpachtmüller der Klostermühle, Johann Jahr, infolge des 1739 neu vereinbarten Erbpachtvertrages 400 Gulden Erbbestandsgeld.
1745 verklagte der Erbpächter der Mühle des Rittergutes zu Oberröblingen den – im gleichen Rechtsverhältnis stehenden – Müller der Rohrbacher Mühle. Dabei ging es um das Privileg des Mahlens und Schrotens des Korns der Einwohner Oberröblingens. Dieser Rechtsstreit wurde mit einem Rechtsspruch, den Friedrich Schmidt in seiner Handschriftlichen Chronik von Oberröblingen 1893 festhielt, beendet: Demnach wären die Beklagten nicht an die Rittergutsmühle gebunden, wenn diese beeiden würden, dass sie mehr als 31 Jahre, sechs Wochen und drei Tage frei und ungehindert in der Mühle zu Rohrbach gemahlen hätten. Eine Berufung des Klägers vor dem Hofgericht zu Leipzig blieb erfolglos. Dass dieser Streit über Jahrzehnte währte, zeigt eine Beschwerde des Müllers der Rittergutsmühle, Christoph Rabe, vor dem Amt Sangerhausen aus dem Jahre 1696.
1764 wird August Leißner als Eigentumsmüller bezeichnet. In diesem Kontext wurde Mitte des 18. Jh. das Rechtsverhältnis der Erbpacht beendet; die jeweiligen Müller betrieben die Mühle nun als freie Eigentümer – mit dem Recht zur Verpachtung der Mühle. Nach den Separationsakten ist 1859 Gottfried Eckstein Besitzer der Rohrbacher Mühle. Zeitnah annoncierte Hermann Conrad im Sangerhäuser Kreisblatt als Pächter der genannten Mühle.
Gottfried Eckstein, seit 1832 Besitzer der Rohrbacher Mühle, gab – nach dem großen Brand 1857 in der Oberröblinger Riethgasse mit 16 abgebrannten Gehöften – im Jahr darauf zehn Taler für die „Abgebrannten" dieser Riethgasse. Die meisten der auf Eckstein folgenden Besitzer der Mühle verpachteten diese ebenso. 1928 brannte die Rohbacher Mühle vollständig ab. Der damalige Mühlenbesitzer Sehnert konnte die Mühle wieder aufbauen, nachdem die Versicherung Brandschäden in einer Höhe von 70 000 Mark reguliert hatte. Zu DDR-Zeiten befand sich im Bereich der Mühle eine Geflügelfarm.
Nach dem derzeitigen Stand der Mühlendatenbank konnten bis jetzt 24 Eigentumsmüller, Pachtmüller und Mühlburschen in der Rohrbacher Mühle nachgewiesen werden.

Rohrbacher Mühle ca. 1910Rohrbacher Mühle ca. 1910